Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Einzelcoaching

A. Zeit und Ort der Sitzungen

Zeit und Ort der Sitzungen werden zwischen Klient und Coach individuell vereinbart. Sofern eine Partei eine Sitzung nicht durchführen kann, hat sie dies der anderen Partei spätestens 24·Stunden vor Beginn dieser Sitzung mitzuteilen. Bei einer Absage des Klienten weniger als 24·Stunden vor Beginn der Sitzung oder bei Nichterscheinen hat dieser 75·% des Honorars für die vereinbarte Dauer der Sitzung zu zahlen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Klienten vorbehalten. 

B. Honorar und Zahlungsweise

Das Honorar wird pro Sitzung oder als Sammelrechnung monatlich in Rechnung gestellt und ist ohne Abzug sofort fällig.

C. Kündigung

Der Vertrag ist von beiden Seiten kündbar im Sinne des §·627·BGB. Davon unberührt bleibt eine Kündigung nach §·626·BGB.

D. Schweigepflicht

Der Coach verpflichtet sich, über die in den Coaching-Sitzungen und im Vor- und Nachgang zu diesen Sitzungen erlangten Informationen Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung dieses Vertrages. Sofern sich der Coach Dritter zur Durchführung oder Abwicklung dieses Vertrages bedient, hat er diese ebenfalls der Schweigepflicht zu unterwerfen.

E. Schlussklauseln

Der Berater speichert die personenbezogenen Daten des Klienten, soweit es zur Rechnungsstellung und zur Buchführung erforderlich ist. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. 

Urheberrecht, Nutzungsbedingungen

  • Das Urheberrecht an allen von RF im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei RF.
  • Material in jeglicher Form, das von RF im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Teilnehmer von RF im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von RF vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
  • Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen von RF ist nur mit schriftlicher Genehmigung von RF zulässig.

Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von RF.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von RF zuständige Gericht.

Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.